Art DMV Pro User Manual Page 2

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Fahrername Ort/Datum Unterschrift
Bewerbername Ort/Datum Unterschrift
DMSB Sportbike Pokal 2007 by Art Motor
ALLGEMEINE VERTRAGSERKLÄRUNGEN VON BEWERBER, FAHRER UND BEIFAHRER
Bewerber/Fahrer/Beifahrer versichern, dass
-die im Einschreibeformular sowie die auf dem "Technischen Datenblatt" gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
- Fahrer und Beifahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Wettbewerbe gewachsen sind
- das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht
- das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann
- es für von den Sportkommissaren von Amts wegen angeordneten technische Nachuntersuchungen den Techn. Kommissaren ohne
Kostenerstattung zur Verfügung gestellt wird und
- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass
-sie von den Internationalen Sportgesetzen der FIM (Federation Internationale de Motocylisme) und UEM (Union Europeenne de Motocyclisme),
dem Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA-Code), den Wettbewerbsbestimmungen des DMSB Sportbike Pokals 2007
by Art Motor, dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz (DMSG), der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), der DMSB-Ausschreibung Teil A, den
Austragungsbedingungen, den Technischen Bestimmungen und den sonstigen FIM/UEM und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben,
-sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden,
-diese Regelungen und Bestimmungen und die Erklarung in dieser Nennung mit ihrer Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter
werden,
- der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, Veranstalter und die Sportwarte - jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit - berechtigt sind, neben anderen Maß-
nahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten - wie in den
internationalen Sportgesetzen, dem DMSG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen -
unbeschadet des Rechts, den in den internationalen Sportgesetzen, dem DMSG, der RuVO und den Reglements geregelten Sportrechtsweg zu
beschreiten,
-sie sich verpflichten, keine verbotenen Substanzen zu nehmen oder verbotene Methoden zu venwenden, wie sie in der Verbotsliste des
Anti-Doping-Regelwerks der WADA und den Anti-Doping Bestimmungen der der FIM / UEM definiert sind.
ERKLÄRUNG VON BEWERBER, FAHRER UND BEIFAHRER ZUM AUSSCHLUSS DER HAFTUNG
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Ver-
antwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit A/jointfilesconvert/438583/bgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
-die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten,
Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
-die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator
- den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
- Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht
werden und
-die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch
eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vor-
sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises -
beruhen;
gegen
-die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n
gehen vorl) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen,
Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehil-
fen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit A/jointfilesconvert/438583/bgabe des Einschreibeformulars an den DMSB oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus
außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit der A/jointfilesconvert/438583/bgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung
(Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten
Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorrads-
portliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Arzte - im Hinblick
auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB bzw. gegenüber den bei
der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt / Veranstaltungsarzt, Rennleiter / Fahrtleiter, Sportkommissare / Schiedsrichter)
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